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Bekanntmachung der Stadtwerke Troisdorf GmbH
Die Stadtwerke Troisdorf GmbH hat ihre Ergänzenden Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) und zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) überarbeitet.
Sie treten zum 01.01.2020 in Kraft und ersetzten die bis zu diesem Tag geltenden Ergänzenden Bedingungen, die an diesem Tag außer Kraft treten.
Änderung der StromGVV
Ziffer 3 wird wie folgt geändert:
Mahnung: 1,20 € netto/ 1,20 € brutto.
Änderung der GasGVV
Ziffer 3 wird wie folgt geändert:
Mahnung: 1,20 € netto/ 1,20 € brutto.
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