

(ots) - Am Morgen des 17. Juni 2010 wurde auf
der BAB 44 in Fahrtrichtung Belgien ein deutscher
Kühl-Kleintransporter durch Beamte der Bundespolizei angehalten und
überprüft. Bei der Kontrolle des 31-jährigen deutschen Fahrers sowie
des Kraftfahrzeuges wurde seitens der eingesetzten Beamten anhand der
Kühlgeräteinstrumententafel im Fahrerhaus festgestellt, dass die
Kühlung nicht in Betrieb war. Der Fahrer gab an, gegenwärtig
insgesamt 2,5t Fleischware (Kalbs-/Puten-/Hähnchenfleisch) zu
transportieren - Bestimmungsort der Fleischware war Frankreich und
das benachbarte Belgien. Bei einer Nachschau im Kühlraum stellten die
Beamten fest, dass die Fleischware entgegen den gesetzlichen
Bestimmungen gelagert wurde; die Fleischware war nicht tiefgekühlt
und teilweise nicht ordnungsgemäß verpackt bzw. mit Etiketten
versehen. Zuständigkeitshalber wurde das Veterinäramt Aachen
informiert, diese bat um Verbringung der Fleischware zum
veterinärmedizinischen Dienst des Lebensmittelüberwachungsamtes der
Stadt Aachen. Eine Messung ergab dass die vorgeschriebene
Kerntemperatur um - 16 Grad Celsius überschritten worden war. Die
Fleischware wurde durch das Veterinäramt beschlagnahmt und - auf
Kosten der betroffenen Firma - der Entsorgung zugeführt.
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