Erhalt der Rettungswache in Ruppichteroth
20.10.10 : 15:07 : 204 mal gelesen : Verstoß melden
veröffentlicht von Unserort Redaktion für
Gemeinde Ruppichteroth
Niederschrift Hauptausschuss
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 05.10.2010 gemäß § 26 der Geschäftsordnung bekannt gegeben.
Erhalt der Rettungswache in Ruppichteroth
Ausschussmitglied Frau Winkler erläutert den Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2010 zum Erhalt der Rettungswache in Ruppichteroth und formuliert diesen unter Berücksichtigung der zu dem Antrag vorgetragenen Diskussionsbeiträge wie folgt neu:
„Der Rat möge beschließen, dass für die Versorgung der Bevölkerung im östlichen Rhein-Sieg-Kreis die Rettungswache im Ort Ruppichteroth mit einer „24 Stunden Besetzung“ erhalten wird.“
Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion schlagen Ausschussmitglied Frau Dr. Tondorf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Ausschussmitglied Löbach für die CDU-Fraktion in
Anlehnung an die im ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion vom 06.09.2010 enthaltene weitere Formulierung, dass neben dem Erhalt der Rettungswache im Ort Ruppichteroth in der Gemeinde Much eine weitere Rettungswache eingerichtet wird, die nachstehende Änderung vor:
„Darüber hinaus unterstützt die Gemeinde Ruppichteroth die Gemeinde Much in dem Vorhaben, eine eigene Rettungswache im Gebiet der Gemeinde Much einzurichten.“
Auf Vorschlag von Bürgermeister Loskill soll die Beschlussfassung darüber hinaus dahingehend erweitert werden, dass der Bürgermeister beauftragt wird, sich in weiteren Gesprächen für eine Kostenübernahme zum Erhalt der Rettungswache im Ort Ruppichteroth sowie zur gleichzeitigen Einrichtung einer eigenen Rettungswache in der Gemeinde Much durch die zuständigen Kostenträger (= Krankenkassen) einzubringen.
Über den zuvor dargestellten Antrag der CDU-Fraktion wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Ergänzungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Bürgermeisters in Form einer Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde abgestimmt.
einstimmig
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth
hier: Kürzung der Zuwendungen für den Nahverkehr an den Rhein-Sieg-Kreis
Die Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth – hat mit Schreiben vom 10.09.2010 folgende Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth über den Bürgermeister an den Rat der Gemeinde Ruppichteroth gerichtet:
Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth möge beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, zu errechnen wie hoch die Kosten für Instandsetzung und Unterhaltung des Schulwegs von den Orten Stockum, Honscheid, Litterscheid und Fußhollen zur Haltestelle Tanneck ausfallen.
Die Zuwendungen für den Nahverkehr an den Rhein-Sieg-Kreis werden um den errechneten Betrag gekürzt.“
Bürgermeister Loskill stellt ausführlich die rechtliche Betrachtung der Anregung dar, wonach im Ergebnis die vorgeschlagene Kürzung nicht möglich ist.
Nach ausführlicher Diskussion überweist der Hauptausschuss die zuvor dargestellte Anregung gemäß § 5 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Ruppichteroth zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz.
Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei
1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 4 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 1 Ja-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der CDU-Fraktion
Mitteilungen und Anfragen Anfrage der Partei DIE LINKE - Ortsverband Ruppichteroth - hier: Verantwortung bei Wegfall der Haltestelle
"Winterscheider Mühle"
Bürgermeister Loskill erläutert die versicherungstechnischen Aspekte zur Anfrage der Partei DIE LINKE – Ortsverband Ruppichteroth -, wenn vor dem Hintergrund eines evtl. vorübergehenden Wegfalls der Haltestelle „Winterscheider Mühle“ die am Nahverkehr teilnehmenden Personen, insbesondere Schülerinnen und Schüler, im Rahmen ihres Schulweges einen evtl. Unfall erleiden.
Der Bürgermeister stellt detailliert die verschiedenen Verantwortlichkeiten der Gemeinde, der den Nahverkehr durchführenden Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH und des Rhein-Sieg-Kreises dar.
Weitere Anfragen gemäß § 18 Abs. 1 der Geschäftsordnung liegen nicht vor.
In nichtöffentlicher Sitzung wurde über
Veräußerung eines gemeindlichen Objektes in Ruppichteroth
Energetische Gebäudesanierung aus Mitteln des
Konjunkturpaketes II
-Auftragsvergabe für die Wärmedämmverbundarbeiten an der Fassade des Altbauteils der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth -
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW
Energetische Gebäudesanierung aus Mitteln des Konjunkturpaketes II
- Auftragsvergabe für Dachdeckerarbeiten für die Neueindeckung und Wärmedämmung des Daches des Altbauteils der Gemeinschaftshauptschule Ruppichteroth –
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW
Personalangelegenheiten
beraten bzw. beschlossen.
Ruppichteroth, den 14. Oktober 2010
Der Bürgermeister
Mario Loskill
Beitrag teilen:
Facebook
Twitter




Facebook
Twitter