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Erddeponie Lüderich: Vorwürfe gegen die Kreisverwaltung

27.09.11 : 10:17 : 108 mal gelesen : Verstoß melden
geschrieben von Paul F.

Sollten Bürgerinitiative und andere Beteiligte getäuscht werden?

Sollten Bürgerinitiative „Das Sülztal stellt sich quer“ und die anderen Verfahrensbeteiligten aus Politik, Stadt Overath und den Naturschutzverbänden hinters Licht geführt werden und wurden Information bewusst vorenthalten? Dieser Verdacht drängt sich auf, wenn man den Ablauf des bisherigen Verfahrens um eine vom BAV angestrebte Planänderung zur Erddeponie Lüderich betrachtet.

Ende Februar hatten BAV, AVEA und die Kreisverwaltung am Runden Tisch im Kreis-haus neue Planentwürfe zur Sanierung der Entwässerung auf der Erddeponie Lüderich vorgestellt. Mit am Tisch saßen Vertreter aus der Politik, der Stadt Overath, dem BUND und der Bürgerinitiative. Bei diesem Anlass haben Planer und Kreisverwaltung erklärt, dass die Oberflächenstruktur der Deponie durch die geplanten Maßnahmen nicht verändert werde.

Zwei Monate später wurde am 26.04.2011 das Protokoll dieser Sitzung den Beteiligten per E-Mail zugestellt. Darin wurde diese Zusage noch einmal bestätigt. Der Nachricht beigefügt waren Dateien der geplanten neuen Schüttpläne sowie Pläne zu der von der BI geforderten Sanierung der Entwässerung und zum zusätzlichen Regenrückhalte-becken.

Unter dem Datum „29.07.2011“ hat der BAV den Antrag zur Änderung des für die Erdde-ponie Lüderich geltenden Planfeststellungsbeschlusses von 1996 gestellt. Der BAV hat dabei offengelassen, ob die Vorlage als Planfeststellungsantrag mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung oder als einfacher Plangenehmigungsantrag ohne Öffentlichkeitsbeteiligung zu behandeln ist. Die Kreisverwaltung hat diesen Antrag dann als einfachen Antrag Anfang August an den kleinen Kreis der zwingend zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange (darunter die Stadt Overath) zur Stellungnahme übersandt.

Am 16.08.2011 hat die Kreisverwaltung zu einem weiteren Informationsgespräch für den 8.09.2011 eingeladen (Anlage 4). Zur Vorbereitung auf die darin angekündigten Themenschwerpunkte „Entwässerung“, „Schüttphasenplanung“ und „Oberflächengestaltung“ hat die BI am 11.08.2011 die neuen Längs- und Querschnitte angefordert, um diese mit den Plänen aus 1996 vergleichen zu können. Die Herausgabe der Pläne wurde aber von der Verwaltung - aus damals noch nicht erkennbaren Gründen - abgelehnt . Auf die erneute Bitte um Herausgabe der Pläne - am 29.08.2011 an Herrn Merten - wurde nicht einmal geantwortet.

Erst bei der Informationsveranstaltung am 08.09.2011 wurden die Schnittpläne den An-wesenden vorgestellt. Dabei hat die BI festgestellt, dass die Pläne in keiner Weise mit den Plänen von 1996 vergleichbar sind. Die Datengrundlage der Pläne stimmte nicht mit dem seinerzeit genehmigten Plan überein. Zudem wurden die Achsen der Längs-schnitte aus nicht nachvollziehbaren Gründen um ca. 22 Grad versetzt dargestellt.

Nachdem der Sprecher der BI, Paul Falk auf diese grundlegenden Mängel aufmerksam gemacht hatte, wurde es sehr unruhig auf der Verwaltungsseite. Man „suchte“ nach den vermeintlich richtigen Plänen, die aber nicht aufgefunden wurden. Walter Büttgens, Leiter der Abteilung für Umweltschutz, zeigte sich schließlich sehr betroffen, sprach von einer „hochnotpeinlichen Situation“. Offensichtlich habe es eine Verwechslung gegeben und die richtigen Pläne würden selbstverständlich umgehend nachgeliefert.

Doch bis heute – mehr als zwei Wochen nach dem Vorfall – können die richtigen Pläne nicht vorgelegt werden. Vielmehr hat sich herausgestellt, dass die unbrauchbaren Pläne auch als Bestandteil des Änderungsantrages vom 29.07.2011 den Trägern öffentlicher Belange zugeleitet wurden.

Eine Verwechslung der Pläne kann demnach nicht vorgelegen haben, weil andere Pläne offenbar gar nicht existieren. Vielmehr drängt sich die Vermutung auf, dass mit den nicht vergleichbaren Plänen das Ausmaß der geplanten Änderungen an der Oberflächenstruktur seitens des BAV kaschiert werden sollte. Denn diese Änderungspläne stehen im krassen Widerspruch zu dem Versprechen gegenüber Bürgermeister Heider vom 28.02.2011, wonach an der Oberflächenstruktur nichts ver-ändert werden sollte.

Ob der Kreis dabei bewusst mitgespielt hat kann nur vermutet werden; zumindest hätten die gravierenden Fehler schon bei einer oberflächlichen Betrachtung durch die Kreisverwaltung auffallen müssen.

Eine Änderung der Oberflächenstruktur wird aber notwendig, weil der BAV den 1996 festgeschriebenen zusätzlichen Hochspannungsmast aus Kostengründen nicht errichten will. Daraus folgen aber erhebliche Änderungen der Oberfläche des Deponiekörpers. Der BAV wollte auf diese rd. 100.000 cbm verzichten. Doch wahrscheinlich soll die verloren gehende Deponiekapazität an anderer Stelle durch Erhöhungen kompensiert werden. Eine derart gravierende Änderung kann die Kreisverwaltung aber nicht im einfachen Planänderungsverfahren genehmigen. Vielmehr müsste dann ein neues, kosten- und zeitaufwändiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das hatten BUND und BI von Anfang an gefordert, waren aber mit diesem Ansinnen bei der Kreisverwaltung gescheitert.

Die Zurückhaltung von Informationen und Planungsunterlagen sollte offenbar dazu beitragen, vor diesem Hintergrund Details der Planung zu verbergen. Die Hartnäckigkeit der BI hat man dabei wohl unterschützt. Nun sieht sich die Verwaltung vor dem Scherbenhaufen ihrer betreiberfreundlichen Taktiererei und versucht – wie in der Sitzung des Umweltausschusses am 14.09.2011 - das Handeln der BI gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit in Misskredit zu bringen.

Die Kreisverwaltung bleibt damit weiter auf Konfrontationskurs. Erst vor einem Jahr hatte die Politik durchgesetzt, dass alle Genehmigungen zur Erddeponie im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden. Öffentlich? Die Dokumente können weder kopiert, gespeichert noch ausgedruckt werden. Damit wird das Arbeiten mit diesen Informationen erheblich behindert. Dialog sieht anders aus!

Obwohl Politiker von CDU, SPD, UWG und Bündnis 90/Grüne mehrfach an Landrat Menzel und leitende Verwaltungsmitarbeitern appelliert haben, den Dialog mit der BI zu suchen, tut sich die Kreisverwaltung auch zehn Monate nach Gründung des „Runden Tisches“ weiter schwer mit der Bürgerbeteiligung.

Der Vorfall nährt die bereits mehrfach geäußerten Bedenken der BI, dass die Kreisver-waltung angesichts der bestehenden und vielfältigen Verflechtungen zum BAV die Aufsichtspflichten gegenüber diesem Unternehmen nicht objektiv wahrnehmen kann. Der Kreis ist Gesellschafter des BAV und kassiert jährlich 1,2 Mio. Euro als Gewinnbeteiligung. Zudem ist Landrat Menzel im Verbandsvorstand des BAV. Die Verwaltung sitzt in der Zwickmühle; jede kostentreibende Änderung am Lüderich bewirkt eine Reduzierung der Gewinnbeteiligung. Darunter leiden Unabhängigkeit und Objektivität der Behörde.

Die BI hat Landrat Menzel am 19.09.2011 erneut um mehr Offenheit und einen kooperativen Umgang der Verwaltung mit der BI gebeten. Doch dieser Brief ist – wie viele Fragen zuvor – unbeantwortet geblieben.


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