Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
01.09.11 : 17:56 : 147 mal gelesen : Verstoß melden
veröffentlicht von Unserort Redaktion für
Stadt Overath
Zwischenzeitliche Information zur Situation in der Stadt Overath
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf die lokalen Berichterstattungen in Radio Berg bzw. den Printmedien vom gestrigen und heutigen Tage, bei denen es um einen Aufruf des Herrn Gerhard Zorn ging, in dem er an die Jugendämter des Rheinisch-Bergischen Kreises appelliert, eine mögliche Beitragsentlastung der Eltern weiterzugeben und nicht bei der Geschwisterregelung „abzuzocken“.
Aufgrund verschiedener Anfragen seitens der Ratsfraktionen hinsichtlich der Situation in Overath teile ich Ihnen deshalb folgendes mit:
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 26.08.2011 darauf hingewiesen, dass das zuständige Ministerium angekündigt hat, dem Kabinett nach der Sommerpause einen Referentenentwurf für ein Belastungsausgleichsgesetz vorzulegen und die weiteren Schritte nach dem Konnexitäts- Ausgleichsgesetz einzuleiten. Die konkreten Inhalte des geplanten Referentenentwurfs sind derzeit aber den beteiligten Verbänden bzw. mir noch nicht bekannt.
Bisher ist ein vollständiger Ausgleich der durch die teilweise Beitragsbefreiung – hier im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung entstehenden Einnahmeausfälle - unter Konnexitäts- Gesichtspunkten bei den Jugendämtern noch nicht gesichert, eine entsprechende Einigung zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden gibt es bislang noch nicht.
Insofern laufen die derzeitigen Verhandlungen noch und es liegt somit keine abschließende Erkenntnis kommunaler Verfahrensweisen vor, die im Übrigen mit dem Jugendhilfeausschuss bzw. dem Rat abzustimmen sind.
Ich werde deshalb dieses Thema für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.09.2011 vorbereiten und hoffe, bis dahin seitens der Verbände entsprechende Informationen zu erhalten.
Ich betone, dass in Overath aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen derzeit keine Beitragserhebungen erfolgen bzw. diese noch ruhen und erst nach den örtlichen Beratungen ein mit Ihnen abgestimmtes Verfahren stattfindet.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Bernd Sassenhof
Erster Beigeordneter
31.08.2011
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