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Eine Seite für eine Einrichtung auf unserort.de anlegen

07.12.09 : 15:57 : 196 mal gelesen : Verstoß melden
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Um für Ihre Einrichtung eine eigene Seite anzulegen, gehen Sie wie folgt vor:

- Sie müssen Sie sich zunächst als Nutzer auf unserort.de registrieren um eine Einrichtungsseite anlegen zu können. Sie sind neu hier? () Ihre Einrichtung eintragen.
- Wählen Sie zunächst aus, für wen Sie eine Seite auf unserort.de anlegen möchten. Dann müssen Sie eine Telefonnummer angeben, unter der Sie die unserort-Redaktion für mögliche Rückfragen kontaktieren kann (diese Daten werden nicht veröffentlicht).Nun müssen Sie noch versichern, dass Sie die Erlaubnis haben, um eine Seite für Ihre Einrichtung anlegen zu dürfen.
- Wählen Sie eine Kategorie unter der Ihre Einrichtung eingeordnet werden kann.
- Geben Sie den offiziellen Namen Ihrer Einrichtung an (später nicht mehr veränderbar).
- Beschreiben Sie Ihre Einrichtung in einigen Sätzen.Darunter können Sie wahlweise ein Foto oder ein Logo hochladen.
- Wählen Sie ein Ortsportal in welchem die Einrichtung sitzt.Zusätzlich können Sie den Sitz Ihrer Einrichtung auf der Landkarte verlinken. Ziehen Sie dazu das kleine Symbol mit der Tür auf einen beliebigen Ort auf der Karte.Desweiteren können Sie Schüsselwörter für Ihre Einrichtung angeben, die diese gut beschreiben.Sie können jederzeit bestimmten, welche Nutzer Ihrem Profil beitreten dürfen. Standardmäßig ist die Einstellung „Jeder“ gewählt.
- Zu guter Letzt, klicken Sie „Eintragen“. Dann wird Ihre Seite nach einer kurzen Überprüfung durch die Redaktion freigeschaltet. Wir benachrichtigen Sie per Email darüber. () eine Einrichtungseite anlegen.Tipp:Sie können nach dem Freischalten Ihrer Seite durch die Redaktion alle & weitere Einstellungen und Inhalte bearbeiten. Wenn Ihre Seite freigeschaltet wurde, können Sie Ihre Beiträge nun auch „für eine Seite“ veröffentlichen. Wenn Sie einen Beitrag einstellen, erscheinen unter dem Punkt „für eine Seite“ all diejenigen Seiten, wo Sie eine Schreibberechtigung haben. Eine Schreibberechtigung muss zuvor vom Gründer (Administrator) der Seite in der Mitgliedsliste freigegeben werden.


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