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Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)

10.10.11 : 10:43 : 122 mal gelesen : Verstoß melden
veröffentlicht von Unserort Redaktion für
Stadt Overath

Auswirkungen auf die Elternbeiträge – Geschwisterkindregelung bleibt bestehen

Das letzte Kindergartenjahr ist beitragsfrei – so beschloss des Land im Juli diesen Jahres. Was sich zunächst gut für die Kinder – bzw. die beitragspflichtigen Eltern anhört – wirft für das Jugendamt eine Vielzahl von Problemen und Fragestellungen auf.

Durch den Wegfall der Elternbeiträge für die Kinder, die vor der Einschulung das letzte Kindergartenjahr besuchen, entstehen der Stadt Overath Einnahmeausfälle in Höhe von ca. 310.000 €. Das Land erstattet jedoch zur Zeit nur 230.000 €, so dass nach wie vor 80.000 € an Einnahmen fehlen.

diese Differenz ergibt sich, weil das Land die Erstattungsbeträge für die Kommunen aufgrund landesdurchschnittlicher Werte ermittelt hat.

Es ist gesetzlich festgelegt, dass 19% der entstehenden Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen durch Elternbeiträge aufzubringen sind. Der Gesetzgeber lässt also wenig Spielräume bei die Höhe der Elternbeiträge. Die Stadt Overath erreicht diesen Grad der Kostendeckung, andere Kommunen in strukturschwachen Gebieten schaffen dies jedoch nicht. So werden trotz der gesetzlichen Vorgaben in NRW insgesamt nur 14 % der Betriebskosten über Elternbeiträge gedeckt. Anhand dieser Größe hat das Land NRW den Erstattungsbetrag errechnet – mit dem Ergebnis, dass Kommunen, die den vorgeschriebenen Kostendeckungsgrad von 19 % erreichen, Verluste hinnehmen müssen, da sie nur 14% erstattet bekommen. Kommunen hingegen, die einen niedrigeren Elternbeitragsanteil als den Landesdurchschnitt haben, machen einen Gewinn. Zum Ausgleich dieser Ungerechtigkeiten beabsichtigt das Land noch eine Ausgleichsregelung.

Unter diesem Hintergrund haben Verwaltung und Politik beschlossen, dass es zunächst bei den derzeitigen Elternbeiträgen verbleiben soll. Insbesondere wurde in Overath – wie auch in vielen anderen Kommunen – die Geschwisterkindregelung diskutiert. Nach der bestehenden Beitragssatzung bezahlen die Eltern – wenn mehrere Kinder eine Einrichtung besuchen – für das zweite Kind ein Drittel des Beitrags, das dritte und jedes weitere ist beitragsfrei. Dabei ist jeweils für die Unterbringung des Kindes mit den höchsten Gebühren der volle Satz zu zahlen. Nun könnte man ja auf die Idee kommen, dass der Beitragsnachlass für das Geschwisterkind entfällt, wenn ein Kind aufgrund der gesetzlichen Änderungen beitragsfrei wird. Dies ist in Overath jedoch nicht der Fall. Die Geschwisterkindregelung bleibt, wie sie ist.
Herbert Rijntjes, Leiter des Amtes für Jugend, Schule und Sport: „Durch die Beitragsfreiheit von Kindern im letzten Kindergartenjahr rückt kein Geschwisterkind in eine höhere Bemessungsgrundlage.“

Andreas Heider
Bürgermeister


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