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Nacht-Verkaufverbot für Kioske am Brüsseler Platz rechtmäßig

21.10.11 : 10:59 : 56 mal gelesen : Verstoß melden
veröffentlicht von Unserort Redaktion für
Stadt Köln

Verwaltungsgericht entschied zu Gunsten der Anwohner

Das Verwaltungsgericht Köln (VG Köln, 1 K 2016/11) hat heute in einem Urteil die Verfügung des Ordnungsamtes gegen eine Kioskbetreiberin am Brüsseler Platz bestätigt. Der Kiosk muss danach in den Nächten vor Sonn- und/oder Feiertagen um 24.00 Uhr schließen. Auf dem Brüsseler Platz hat sich seit Jahren eine weit über die Stadtgrenzen Kölns hinaus bekannte Partyszene etabliert. Besonders an den Wochenenden – in den Sommermonaten vermehrt auch in der Woche - versammeln sich dort bis zu mehr als tausend Partygäste, um bis in die frühen Morgenstunden zwar friedlich und in kleineren Gruppen ruhig, aber in der Gesamtheit faktisch lautstark zu feiern.
Dies führt dazu, dass Anwohnerinnen und Anwohner am Wochenende bis Ende September auch nach Mitternacht keine Nachtruhe finden.

Den nächtlichen Getränkenachschub besorgen sich die Feiernden in den umliegenden Kiosken. Durch den problemlosen Alkoholnachschub verlängert sich die Aufenthaltsdauer der Besucher und verstärkt ebenfalls den Lärmpegel. Hauptanlaufstelle ist der Kiosk unmittelbar am Brüsseler Platz. Dem hat das Ordnungsamt jetzt einen Riegel vorge-schoben und während der Sommermonate die Schließung des Kiosks samstags und am Vortag eines jeden Feiertags jeweils ab 24 Uhr angeordnet. Zu Recht, wie das Verwal-tungsgericht in seiner heutigen Entscheidung feststellt und damit seine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bestätigt.

Stadtdirektor Guido Kahlen nahm die Entscheidung erfreut zur Kenntnis. "Nach ersten Erfahrungen haben wir hiermit ein wirklich wirksames Instrument haben, um einen Inte-ressensausgleich zwischen Anwohnern und Platzbesuchern zu erreichen – allerdings nur ein Mal in der Woche."

In einem weiteren Verfahren (VG Köln, 1 K 2005/11), das die Sperrzeitverlängerung für einen etwas weiter (ca.140m) vom Brüsseler Platz gelegenen Kiosk zum Gegenstand hatte, hat das Verwaltungsgericht die städtische Ordnungsverfügung jedoch aufgehoben. Das Gericht ist der Auffassung, es sei nicht der hinreichende Nachweis geführt worden, dass die Kunden dieses Kiosks tatsächlich auch am Brüsseler Platz ihr Bier trinken. Den Einwand der Stadt Köln, das wiederum dürfe sich auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergeben, ließ das Gericht nicht gelten.

Die Stadt wird die Urteilsgründe, die in wenigen Wochen zu erwarten sind, eingehend auf Erfolgsaussichten einer Berufung überprüfen und dann eventuell das zuständige Oberverwaltungsgericht in Münster anrufen.

-is-


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