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Jetzt doch: Flaschenverbot an Karneval

10.02.10 : 15:50 : 722 mal gelesen : Verstoß melden
geschrieben von Unserort Redaktion

Flaschenverbot zu Karneval in der Altstadt, Zülpicherstraße und Teilen der Ringe.

Oberverwaltungsgericht bestätigt Glasverbot im Kölner Straßenkarneval für drei Stadtgebiete.

Mit Eilbeschluss vom heutigen Tage hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen das für den Kölner Straßenkarneval verfügte Glasverbot der Stadt Köln bestätigt und damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben.

Mit einer Allgemeinverfügung hatte die Stadt Köln an den Karnevalstagen für bestimmte Zeiten in der Altstadt, im Zülpicher Viertel und im Bereich der Ringe ein allgemeines Verbot für das Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen ausgesprochen.

Stadtdirektor Kahlen: "Lasst die Flaschen im Straßenkarneval zuhause!“

Stadtdirektor Guido Kahlen über die Entscheidung zugunsten der Stadt: "Das Oberverwaltungsgericht hat die besonderen Verhältnisse im Kölner Straßenkarneval berücksichtigt und das Konzept der Stadt Köln zur Vermeidung von Glasverletzungen, das sogenannte "Glasverbot", in drei Innenstadtzonen, den Hochburgen des karnevalistischen Treibens, bestätigt. Lasst die Flaschen zuhause! Habt mehr Spaß ohne Glas! In Köln kann man ausgelassen im Straßenkarneval feiern ohne Verletzungsrisiko."

In der Begründung des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster heißt es:

Zwar werde im Allgemeinen durch das bloße Mitführen und Benutzen von Glasbehältnissen eine Gefahrenschwelle nicht überschritten. Jedoch gäben die besonderen Verhältnisse des Kölner Straßenkarnevals nach den Erfahrungen der letzten Jahre Anlass zu einer differenzierteren Betrachtung. Es komme alljährlich durch am Boden liegende Glasflaschen und Scherben inmitten dicht gedrängter Menschenmassen zu einer Störung der öffentlichen Sicherheit. Nach Auffassung des Senats sei zwar fraglich, ob diese Gefahrenlage effektiv durch das in Rede stehende Glasverbot bekämpft werden könne,  ob unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch die Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen gerechtfertigt sei und ob das Vorgehen der Stadt Köln nicht einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung bedürfe.

Bei der im vorliegenden Eilverfahren gebotenen allgemeinen Folgenabwägung bestehe jedoch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Glasverbots.

Hingegen hatte der Antrag Erfolg, soweit er sich gegen die Androhung von Zwangsmitteln im Wege der Allgemeinverfügung richtete. Der 5. Senat bestätigte die bereits vom Verwaltungsgericht angeführten Bedenken gegen eine ordnungsgemäße förmliche Zustellung an die Betroffenen. Er wies darauf hin, dass es der Stadt allerdings unbenommen sei, etwaige Zwangsmittelandrohungen den jeweils Betroffenen vor Ort unmittelbar zuzustellen.

Zeitgleich lehnte der Senat vier weitere Beschwerden von Imbiss- und Kiosk - Betreibern gegen ihnen gegenüber ausgesprochene Verkaufsverbote für Getränke in Glasbehältnissen ab.


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Kommentare
Paul Schneiders
Paul Schneiders : 10.02.2010 : 16:54 : Verstoß melden
Eigentlich eine gute Sache, aber wie will man das umsetzen? Wie viele tausende von Glasflaschen werden wohl alleine in der Altstadt normalerweise an Karneval getrunken? Was soll die Alternative sein? Dosenbier, oder Bier aus Plastikflaschen vom Discounter? Oder vielleicht ein Pittermännchen mit Pappbechern? Vielleicht Glühwein in der Tasse bei dieser Kälte...
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