Fördergelder für Archäologische Zone waren beantragt
24.01.11 : 14:27 : 159 mal gelesen : Verstoß melden
veröffentlicht von Unserort Redaktion für
Stadt Köln
Ministerium hatte Voruntersuchungskosten für nicht förderfähig erklärt
Die Debatte über Versäumnisse der Stadt Köln bei der Beantragung von Fördergeldern für die Archäologische Zone veranlasst den Beigeordneten für Kunst und Kultur, Prof.
Georg Quander, zu einer Klarstellung: Die Stadt Köln hat am 30. Mai 2007 bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
für Grabungen im Zusammenhang mit der Archäologischen Zone gestellt. Es handelte sich um Voruntersuchen mit einem finanziellen Volumen von rund 64.000 Euro. Die Genehmigung erteilte die Bezirksregierung am 12. Juni 2007.
Mit Schreiben vom 30. April, 1. und 24. Juli 2008 stellte die Stadt Köln Anträge mit Begründung auf Ausweitung der Grabungsfläche mit Darstellung und Erläuterung von damit verbundenen Mehrkosten von rund 271.000 Euro. Die Förderfähigkeit dieser Mehrkosten hat das Ministerium mit Erlass vom 13. August 2008 verneint. Daraufhin konkretisierte die Stadt die Erweiterung des Antrags mit Schreiben vom 23. August 2008, erneut mit Darstellung der Grabungsgesamtkosten von rund 1,835 Millionen Euro, darin enthalten die gesamten Kosten der Voruntersuchung von rund 335.000 Euro.
Von diesen Voruntersuchungskosten hat das Bauministerium mit Erlass vom 16. März 2009 rund 271.000 Euro endgültig als nicht förderfähig deklariert.
Daraus wird deutlich, dass der von Bauministerium und Bezirksregierung erhobene Vorwurf einer von der Stadt Köln versäumten Antragstellung, von nicht gelieferten Begründungen
oder Nichtbeantwortung von Nachfragen fehlgeht. Vielmehr hat der Zuschussgeber die Kostenübernahme von 271.000 Euro abgelehnt. Grundsätzlich liegt die Gewährung von Fördermitteln im Ermessen des Fördergebers, selbst die vollständige Ablehnung
einer Förderung ist kaum zu beanstanden.
Im Übrigen konnte die Stadt Köln den konkreten Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln im vorliegenden Fall erst stellen, nachdem das Bauministerium im Frühjahr 2010 die Grabungen fördertechnisch zu einem eigenständigen Projekt erklärt hatte, dessen Gesamtfinanzierung mit der gewünschten Förderung gesichert ist. Den entsprechenden Antrag hat die Stadt Köln am 6. Juli 2010 mit Gesamtkosten von rund zwei Millionen Euro gestellt. Am 1. Dezember 2010 erfolgte ein positiver Bescheid durch die Bezirksregierung über rund 1,6 Mio. Euro.
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