Beta
Beiträge suchen
« zur Übersicht «

POL-ME:

Wenn das Handy "punktet" ! - Hilden / Kreis Mettmann - 1202029

03.02.12 : 13:27 : 27 mal gelesen : Verstoß melden
veröffentlicht von Unserort Redaktion für
Polizei Mettmann

Handyverbot am Steuer von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum der StVO

(ots) - Als die Polizei in Hilden am Donnerstagmittag des 02.02.2012, gegen 11.50 Uhr, den Fahrer eines Mercedes Kleinlastwagens aus Recklinghausen auf der Gerresheimer Straße in Höhe Stockshausstraße stoppte, weil der 57-jährige Mann aus Recklinghausen sein Handy am Steuer des fahrenden Fahrzeugs benutzte, geschah dies zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit, die heutzutage immer wieder und leider viel zu oft nicht nur auf den Straßen des Kreises Mettmann festzustellen ist. Die Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1a, § 49 Abs. 1 Nr. 22 StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (§ 24 StVG) sehen dafür im bundeseinheitlichen Verwarn- und Bußgeldkatalog für Fahrzeugführer ein Verwarngeld in Höhe von 40,- Euro sowie einen Punkt im Flensburger Zentralregister vor. Eine scheinbar nur geringe "Strafe", die viele Fahrzeugführer offenbar dazu verleitet, lieber auf den Kauf einer oft gar nicht so teuren Freisprecheinrichtung, statt auf Handytelefonate während der Fahrt zu verzichten. Doch was ist, wenn sich der Punkt für das verbotene Telefonieren zu weiteren Punkten für gleiche oder andere Verkehrsverfehlungen addiert ? So beispielsweise auch bei dem 57-jährigen Betroffenen in Hilden, der den Verstoß sofort einräumte, dabei aber gleichzeitig überaus ängstlich ergänzte, dass er nun schon 18 Punkte gesammelt habe und deshalb jetzt um den Besitz seiner Fahrerlaubnis fürchte. Dumm gelaufen, aber durchaus vermeidbar !

Die Polizei im Kreis Mettmann weist darum noch einmal ausdrücklich auf das eigentlich bekannte Handyverbot hin, welches nun schon seit dem 01 April 2004 gilt und dabei ganz bestimmt kein Aprilscherz ist: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." Wer also während der Fahrt sein Handy benutzt, riskiert ein Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und bei einem Unfall zusätzlich Probleme mit dem Kfz-Versicherer. Wer achtzehn Mal beim verbotenen Telefonieren erwischt wird, oder zusammen mit anderen Verstößen entsprechend viele Punkte ansammelt, verliert sogar den Führerschein. Ärgerlich auch, wenn das Handy "punktet" und damit die Verjährung "alter Punkte" verhindert.


Beitrag teilen:

Facebook
Twitter




Bildergalerie
Die Polizei im Kreis Mettmann berichtet Die Kreispolizeibehörde Mettmann rät !
Klick auf ein Bild, um die Bildergalerie zu starten. (3 Bilder)

Mehr zum Thema:

Unfall (15749) - POL-ME (6818) - Polizei Mettmann (4615) - Bußgeld (1467) - Hilden (1185) - Kraftfahrzeuge (709) - Verwarngeld (451) - Straßenverkehrsordnung (92) - Straßenverkehrsgesetz (39) - Bußgeldkatalog (36) - Verkehrsverfehlungen (1)

Kommentare
Bis jetzt wurde noch kein Kommentar zu dem Beitrag geschrieben. Schreib jetzt den ersten Kommentar.
Kommentar schreiben
Infos zum Autor
Polizei Mettmann