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Planungsausschuss darf nicht länger Gefälligkeitsausschuss bleiben

05.06.11 : 13:30 : 107 mal gelesen : Verstoß melden
veröffentlicht von Helmut Schäfer für
Grüne Engelskirchen

Die Umsetzung des B-Plans Nr.70 "Zur hohen Furche" konnte verhindert werden

Grüne fordern eine nachhaltige Gemeindeentwicklung, die sich am Gemeinwohl orientiert

Endlich hatten die Grünen in ihrem Bestreben, die weitere Zersiedelung aufzuhalten, mal wieder einen Erfolg. Dem jüngsten Planungs- und Umweltausschuss lag ein Antrag vor, am Rande von Wallefeld an der Straße „Zur hohen Furche“ das im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausge-wiesene Gebiet in Bauland für 18 Grundstücke umzuwandeln. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sprachen sich in der Sitzung vehement für den Erhalt von Obstbäumen, Wiesen und Waldesrand aus. Daraufhin stimmten auch die anderen Fraktionen für den Erhalt der Landschaft.
Noch in der Planungsausschusssitzung am 16.3.2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für diesen Be-bauungsplan gefällt und der grüne Antrag, vor der Beschlussfassung eine Ortsbesichtigung durchzu-führen, vom Ausschuss abgelehnt. Diese wurde jetzt nachgeholt und der vorher gefasste Gefälligkeits-beschluss revidiert.

Bislang waren Gefälligkeitsentscheidungen gegenüber Investoren, die Feld, Wald und Wiese durch Baulandsbeschlüsse zu Gold machen wollten, gang und gäbe. Die Grünen sprachen deshalb gegenüber CDU, SPD und FDP immer wieder von einem „Gefälligkeitsausschuss“. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordern dagegen, sich grundsätzlich am Gemeinwohl zu orientieren. Dazu gehören neben dem sorgsamen Umgang mit der Landschaft, dass, wenn Gebiete durch Ratsbeschluss Bauland wer-den, der dadurch entstandene Mehrwert nicht nur dem Eigentümer, sondern auch der Gemeinde zu Gute kommt. Statt zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wie es andere Gemeinden erfolgreich durchgeführt haben, bleibt der Mehrwert in Engelskirchen nach wie vor alleine bei den Investoren, Ratsmitglieder inbegriffen.

Musterbeispiele für unsinnige Planungsvorhaben gibt es viele. Da werden sogar Waldgebiete wie an der Lessingstraße oder oberhalb des Schulberges (Hardt) gegen jede Vernunft zu Wohngebieten ge-macht. Der Bebauungsplan Nr. 59 „Hohlweg“ soll umgesetzt werden, obwohl es für die Fülle neuer Häuser keinen Bedarf gibt und die verkehrstechnische Anbindung nicht zufriedenstellend gelöst wer-den kann.

Dass es auch sinnvollere Alternativen gibt, zeigt der B-Plan Nr. 59 „Hüttengärten“, durch den zent-rumsnah in Ründeroth neue Wohneinheiten geschaffen werden können – ohne gravierende Eingriffe in die Landschaft. Diese Maßnahme steht für eine verantwortliche Gemeindeentwicklung, die auf spar-samen Flächenverbrauch und die Berücksichtigung der demographischen Entwicklung setzt.


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