Für den Notfall vorsorgen
26.10.09 : 14:54 : 155 mal gelesen : Verstoß melden
geschrieben von Unserort Redaktion
Kreis bietet in Bergneustadt und Morsbach Informationsreihe über Vorsorgevollmacht an
Wer regelt meine Angelegenheiten, wenn ich mich selbst nicht mehr darum kümmern kann – zum Beispiel nach einem Unfall oder auf Grund einer schweren Krankheit? Es ist niemand automatisch berechtigt, Angehörige rechtlich zu vertreten, selbst Partner, Eltern oder volljährige Kinder nicht. Unter dem Titel „Bestimmen Sie selbst – so lange Sie noch können“ informiert die Betreuungsstelle des Oberbergischen Kreises zusammen mit Fachleuten wie Richtern, Rechtspflegern und Berufsbetreuern in einer kostenfreien Veranstaltungsreihe über Vorsorgemöglichkeiten. Erläutert werden die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Am Dienstag, 3. November, sind Interessierte um 18.30 Uhr nach Bergneustadt in den Krawinkel-Saal, Kölner Straße 260, eingeladen. Am Donnerstag, 5. November, gibt es die Informationen über Vorsorgevollmacht um 18.30 Uhr in Morsbach im Ratssaal, Bahnhofstraße 2.
via Pressestelle Oberbergischer Kreis
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