Der Winter steht vor der Tür: Die Stadt ist gerüstet
12.11.10 : 13:53 : 218 mal gelesen : Verstoß melden
veröffentlicht von Unserort Redaktion für
Stadt Bergisch Gladbach
Anlieger sollten auch vorsorgen
Am 1. November hat für den städtischen Betriebshof die Winterdienstsaison begonnen. Noch ist das Klima zwar mild und die Straßen eisfrei, doch die Lager für Salz und Splitt sind gefüllt und die Winterdienstfahrzeuge einsatzbereit. Auch die Bürgerinnen und Bürger von Bergisch Gladbach sollten sich jetzt auf den Winter vorbereiten. Während die städtischen Räumfahrzeuge Winterdienst auf den verkehrswichtigen Straßen der Stadt leisten, sind alle Grundstückseigentümer laut städtischer Straßenreinigungssatzung verpflichtet, die Gehwege entlang ihrer Grundstücke schnee- und eisfrei zu halten. Die Gehwege müssen bei Schnee- und Eisglätte in der Breite von 1,50 m, bei schmaleren Gehwegen in der gesamten Breite verkehrssicher geräumt oder gestreut werden. Das gilt auch, wenn ein Gehweg nicht vorhanden ist, z.B. in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Der Schnee sollte auf dem Teil des Gehweges, der an die Fahrbahn grenzt, abgelegt werden. Wo dies nicht möglich ist, kann er auch am Fahrbahnrand deponiert werden, wenn der Verkehr nicht gefährdet oder die Fahrbahn zu stark eingeengt wird. Große Massen Schnee im Rinnstein können die Kanaleinläufe verstopfen, oder wenn die geräumte weiße Pracht zu weit in der Fahrbahn liegt, wird sie womöglich vom nächsten Schneepflug postwendend auf den Gehweg zurückbefördert. Für den Winterdienst auf Gehwegen darf nur abstumpfendes Streugut wie Sand, Splitt, Asche o.ä. ohne Beimischung von Salz verwendet werden. Salz ist nur auf Treppen, Rampen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen erlaubt. Auch bei Eisregen darf Salz gestreut werden. Gehwege mit Baumbestand oder angrenzender Begrünung dürfen überhaupt nicht mit Salz oder auftauenden Mitteln gestreut werden. Nur nachts ist „Schonzeit“ beim Schneeräumen: Tagsüber in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr müssen Schnee und Glätte unverzüglich beseitigt werden. In der Nacht gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr am Morgen zu beseitigen.
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